Betriebliches Eingliederungs- management
Das systematische Engagement des Arbeitgebers für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit seiner Beschäftigten wird als „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ (BEM) bezeichnet. Seit 2004 ist Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten.
Einen Anspruch auf betriebliches Eingliederungsmanagement haben demnach alle Beschäftigten, die unabhängig vom Kalenderjahr innerhalb von zwölf Monaten insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank sind (§ 84 Abs. 2 SGB IX). Für Beschäftigte ist BEM ein Angebot, die Arbeit nach langer Krankheit schrittweise und mit Unterstützung des Unternehmens wieder aufzunehmen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, damit der Arbeitgeber sich bemüht, Erkrankungen am Arbeitsplatz vorzubeugen bzw. erkrankte Beschäftigte nach erfolgreicher Rehabilitation wieder im Unternehmen einzugliedern.
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