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Bewertung von Altmaschinen (BetrSiV)

Sicherheitstechnische Bewertung von Altmaschinen

Maschinen, die vor 1995 ohne CE-Kennzeichnung in Betrieb genommen wurden, müssen die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllen.

Genügen Ihre Altmaschinen diesen Vorgaben? Können Sie diese Frage ohne zu zögern mit „Ja“ beantworten? Nein? Dann helfen wir Ihnen gerne.

Wir überprüfen Ihre Altmaschinen nach Anhang I der BetrSichV. Erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten zur Beseitigung eventueller Schwachstellen und Dokumentieren die Ergebnisse.

Damit gewährleisten Sie nicht nur einen reibungslosen Produktionsablauf, sie erhalten Rechtssicherheit und erleben keine bösen Überraschungen bei der kaufmännischen Bewertung Ihres Maschinenparks.