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Gefährdungs- beurteilung psych. Belastung

In allen Bereichen der Wirtschaft haben in den vergangenen Jahren psychische Belastungen ständig zugenommen. Die europäische Richtliniensetzung im Arbeitsschutz wurde dieser Entwicklung gerecht und fordert die Beurteilung psychischer Belastungen bei der Arbeit, die die psychische Gesundheit beeinträchtigen können, sowie eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

Nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung Ihrer Mitarbeiter Pflicht.

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