Maschinen- und Anlagensicherheit
Seit der Öffnung des europäischen Binnenmarktes am 01.01.1993 regelt die EG-Maschinenrichtlinie das erstmalige Inverkehrbringen und Inbetriebnehmen von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Diese Richtlinie ist für Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure verbindlich.
Aber nicht nur Fremdhersteller sind verpflichtet, die Bestimmungen zu beachten, sondern auch Firmen, die Maschinen für den Eigengebrauch herstellen.
Häufig müssen Maschinen verschiedener Hersteller miteinander kombiniert werden. Und damit beginnen auch schon die Probleme: Wer übernimmt die Verantwortung für die Konformitätsbewertung, die Ausstellung der Konformitätserklärung und damit für die CE-Kennzeichnung?
Das CE-Zeichen ist kein Qualitäts- oder Gütesiegel, sondern der Hersteller erklärt damit die Konformität mit allen für sein Produkt gültigen Vorschriften.
Wir bieten Ihnen:
- Beratung bei der Kombination von Maschinen (verkettete Anlagen)
- Beratung bei der Konstruktion und dem Bau von Maschinen
- Beratung bei der Anschaffung neuer und gebrauchter Maschinen
- Beratung beim Import von Maschinen aus nicht EU-Ländern
- Bewertung von Benutzerinformationen und Betriebsanleitungen
- Normenrecherche
- Sicherheitsüberprüfungen an neuen und gebrauchten Maschinen
- Erstellung der Risikobeurteilung gem. Maschinenrichtlinie
- Erstellung der Benutzerinformation, Einbauanleitung, Betriebsanleitung
- Zusammenstellung der Technischen Dokumentation
- Beratung bei der Erstellung der Konformitätserklärung
Mit uns als Partner erhalten Sie eine Beratung, die Ihnen bei der Entwicklung praxisorientierter Lösungen hilft. Wir begleiten Sie von der Idee über die Entwicklung, bis hin zur Markteinführung und dem Betrieb.
Wir entwickeln mit Ihnen zusammen Sicherheitskonzepte und setzen diese auch
mit Ihnen um - weltweit.
Sie haben schon Sicherheitskonzepte und brauchen einen Partner, der die Umsetzung dieser, für
Sie, an Ihren Anlagen überprüft? Natürlich auch weltweit, einschließlich der USA und Canada.
Sie setzen Maschinen- und Altanlagen ein, welche nach der Betriebssicherheits-verordnung
überprüft werden müssen? Wir erledigen das für Sie.
Mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG will der Gesetzgeber sicherstellen, dass nur sichere technische Maschinen und Anlagen in den Verkehr gebracht werden.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Risikoanalysen und helfen Ihnen diese umzusetzen.
Hat der Hersteller seinen Sitz außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, ist der Importeur verantwortlich, dass die Maschine oder Anlage den Richtlinien entspricht und das CE-Zeichen und eine Konformitätserklärung vorhanden ist.
Bei Fragen zur Maschinensicherheit sind wir die richtigen Ansprechpartner!
- Sie wollen Maschinen und Anlagen in die Europäische Union einführen?
- Sie wollen wissen, welche Vorschriften, Normen und Richtlinien für ihre Produkte zutreffen?
- Sie brauchen Unterstützung bei der Umsetzung der Europäischen Richtlinien und Normen?
- Sie brauchen Unterstützung bei der Erstellung der Risikoanalyse, Bedienungsanleitung oder
technischen Dokumentation? - Sie möchten wissen, ob ihre Maschinen und Anlagen den gesetzlichen europäischen
Anforderungen genügen?
- Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie auch vor Ort - weltweit. In Asien unterstützen wir Sie über ein technisches Büro in Shanghai.
Maschinen, die vor 1995 ohne CE-Kennzeichnung in Betrieb genommen wurden, müssen den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen.
Erfüllen Ihre Altmaschinen diese Vorgaben? Können Sie diese Frage ohne zu zögern mit „Ja“ beantworten? - Nein? Dann helfen wir Ihnen gerne.
Wir überprüfen Ihre Altmaschinen nach Anhang I der BetrSichV. Erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten zur Beseitigung eventueller Schwachstellen und dokumentieren die Ergebnisse.
Damit gewährleisten Sie nicht nur einen reibungslosen Produktionsablauf, sondern erhalten Rechtssicherheit und erleben keine bösen Überraschungen bei der kaufmännischen Bewertung Ihres Maschinenparks.