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Maschinen- sicherheit

Maschinen- und Anlagensicherheit

Seit der Öffnung des europäischen Binnenmarktes am 01.01.1993 regelt die EG-Maschinenrichtlinie das erstmalige Inverkehrbringen und Inbetriebnehmen von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Diese Richtlinie ist für Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure verbindlich.

Aber nicht nur Fremdhersteller sind verpflichtet, die Bestimmungen zu beachten, sondern auch Firmen, die Maschinen für den Eigengebrauch herstellen.

Häufig müssen Maschinen verschiedener Hersteller miteinander kombiniert werden. Und damit beginnen auch schon die Probleme: Wer übernimmt die Verantwortung für die Konformitätsbewertung, die Ausstellung der Konformitätserklärung und damit für die CE-Kennzeichnung?

Als Symbol, dass die Erzeugnisse den Richtlinien der Europäischen Union entsprechen und im europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden dürfen dient das CE-Zeichen. Es ist kein Qualitäts- oder Gütesiegel, sondern der Hersteller erklärt mit der Anbringung des CE-Zeichens die Konformität mit allen für sein Produkt gültigen Vorschriften.

Wir bieten Ihnen:

  •    Beratung bei der Kombination von Maschinen (verkettete Anlagen)
  •    Beratung bei der Konstruktion und dem Bau von Maschinen
  •    Beratung bei der Anschaffung neuer und gebrauchter Maschinen
  •    Beratung beim Import von Maschinen aus nicht EU-Ländern
  •    Bewertung von Benutzerinformationen und Betriebsanleitungen
  •    Normenrecherche
  •    Sicherheitsüberprüfungen an neuen und gebrauchten Maschinen
  •    Erstellung der Risikoanalyse
  •    Erstellung der Benutzerinformation, Einbauanleitung, Bedienungsanleitung
  •    Erstellung der Technischen Dokumentation
  •    Beratung bei der Erstellung der Konformitätserklärung