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SiGeKo / Baustellenkoordination

Die Baustellenverordnung ergänzt das Deutsche Arbeitsschutzrecht und nimmt den Bauherren in die Pflicht, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu treffen.
Die Baustellenverordnung fordert für jede Baustelle, die mehrere Arbeitnehmer beschäftigt und deren Umfang größer als 30 Arbeitstage ist, bzw. 20 Beschäftigte und 500 Personentage, einen SiGe-Plan bereits in der Vorbereitungsphase zu erstellen.
Diese Maßnahmen sind zusätzlich zu den Pflichten und Verantwortungen der Bauunternehmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter.

Wir bieten Ihnen:

  •    Hilfestellung bei der Ankündigung des Vorhabens bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
  •    Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  •    Erstellung einer Baustellen-Ordnung
  •    Erstellen und ggf. Aktualisieren der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach
       Landesrecht zuständige Behörde
  •    Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
  •    Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen
       einschließlich der dazugehörigen Dokumentation
  •    Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten
  •    Erstellung eines Flucht- und Rettungswegkonzeptes
  •    Datenschutz und Informationssicherheit


Sind Sie mit dem Thema „Datenschutz und Informationssicherheit“ vertraut?
Nein?! Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Datenschutz wird immer wichtiger!

Auch in Ihrem Unternehmen wird mit einer Vielzahl von Daten, auch personenbezogenen, umgegangen. Dabei verarbeiten Sie auch Informationen, die einen hohen Schutzbedarf aufweisen und die vor der unberechtigten Kenntnisnahme durch Dritte besonders zu schützen sind. Dabei werden oft aus Unwissenheit die grundlegendsten Anforderungen des Datenschutzes nicht beachtet.

Die Sicherheit der Informationsverarbeitung spielt daher eine Schlüsselrolle für Ihre Aufgabenerfüllung.

Schützen Sie Ihr Unternehmen!