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Untersuchungen nach FeVo (LKW, Bus)

Verkehrsmedizinische Begutachtung / Untersuchung

Am 01. Januar 1999 ist die neue Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten, die besonders für Berufskraftfahrer – veränderte Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung stellt.
Die körperliche und geistige Eignung muss zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen nachgewiesen werden.