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Gefahrgut- beauftragter

Gefahrstoffe / Gefahrgut

Von Gefahrgut spricht man beim Transport von Stoffen oder Zubereitungen und Gegenstände, die beim Transport bestimmte Gefahren darstellen. Sie können nicht mit Gefahrstoffen gleichgesetzt werden. Bei der betrieblichen Lagerung und Verwendung von Stoffen oder Zubereitung sprechen wir von Gefahrstoffen.

ABER: Nicht jeder Gefahrstoff ist auch Gefahrgut und umgekehrt.

Gefahrgutbeauftragte

Es gibt zahlreiche Regelungen und Abkommen zum Gefahrguttransport auf der Straße, Schiene, im Luft- und Wassertransport, um eine sichere Abwicklung der Gefahrguttransporte, aber auch genaue und schnelle Information der Rettungskräfte im Unglücksfall zu gewährleisten.


Unser Leistungsspektrum

  •    Stellung des Gefahrgutbeauftragten
  •    Klassifizierung / Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen
  •    Mitwirkung bei der Auswahl geeigneter Verpackungen
  •    Mitwirkung bei der Erstellung von Konzepten für den bewussten und verantwortungsvollen
       Umgang mit Gefahrgut
  •    Begehungen
  •    Unterweisung der betroffenen Mitarbeiter

 

Bedarfsorientierte Sonderleistungen:

  •    Erstellung eines Gefahrgut-Managements

 

Über unsere Kooperationspartner bieten wir Ihnen:

  •    Grundlehrgang für Gefahrgutfahrer (Basiskurs)
  •    Regelmäßige Auffrischungsschulungen (Fortbildungskurse)
  •    Aufbaukurs Tank

Unterweisung

 

Unterweisungen

Alle an einer Gefahrgutbeförderung beteiligten Personen müssen entsprechend ihrer Funktion geschult und unterwiesen werden. Die Grundlagen hierfür liefern die verschiedenen Regelwerke.

Unterweisungen müssen grundsätzlich vor Beginn der Tätigkeit erfolgen.

Personen, die noch nicht unterwiesen sind, dürfen Gefahrguttätigkeiten/-aufgaben nur unter direkter Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Der Gefahrgutbeauftragte ist verpflichtet zu überprüfen, ob die beteiligten Personen über eine ausreichende Unterweisung  für ihre Tätigkeit verfügen.

Eine qualitativ gute Gefahrgutschulung sollte von einer gut geschulten, qualifizierten und sachkundigen Person durchgeführt werden. Die Unterweisung kann auch durch den Gefahrgutbeauftragten erfolgen. Optimal ist eine In-House-Schulung, weil hier auch die unternehmensspezifischen Besonderheiten berücksichtigt werden können, was in der Regel bei externen Schulungen nicht so möglich ist.