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Vorschriftskonforme Auslegung der Arbeitsstätten

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten und enthält Anforderungen an die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Die ArbStättV erfasst auch Arbeitsplätze auf Baustellen.

Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass von Arbeitsstätten keine Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen. Dazu gehört auch die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Pausenräumen, die das Unfallrisiko der Beschäftigten und die Sicherheit bei der Arbeit direkt beeinflusst.

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